Die grundlegenden Prinzipien des Informationsschutzes sind ua.:
Vertraulichkeit: Das Prinzip der Vertraulichkeit besagt, dass Informationen nur denjenigen zugänglich gemacht werden dürfen, die dazu autorisiert sind. Es bezieht sich auf den Schutz von Informationen vor unbefugtem Zugriff, Offenlegung oder Verwendung.
Integrität: Das Prinzip der Integrität besagt, dass Informationen vollständig, korrekt und zuverlässig sein müssen. Es bezieht sich auf den Schutz von Informationen vor unbefugter Änderung oder Manipulation.
Verfügbarkeit: Das Prinzip der Verfügbarkeit besagt, dass Informationen jederzeit und von autorisierten Benutzern zugänglich sein müssen. Es bezieht sich auf den Schutz von Informationen vor unbefugtem Zugriff oder unerwartetem Verlust.
Authentizität: Das Prinzip der Authentizität besagt, dass Informationen von der tatsächlichen Quelle stammen müssen. Es bezieht sich auf den Schutz von Informationen vor Fälschung oder unbefugter Änderung.
Verantwortlichkeit: Das Prinzip der Verantwortlichkeit besagt, dass die Verantwortung für den Schutz von Informationen bei den Personen liegt, die sie besitzen oder nutzen. Es bezieht sich auf die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Informationen geschützt werden und angemessen genutzt werden.
Diese Prinzipien dienen ua. als Grundlage für den Schutz von Informationen und sollten bei der Entwicklung von Informationssicherheitsrichtlinien und -verfahren berücksichtigt werden.
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